Der Tausender | 21/07/2002 |

Der Schilling hat zwar offiziell ausgedient, aber in so mancher Geschichte, in der er eine zentrale Rolle spielte, wird er weiterleben - so wie in dieser Anekdote:
Ein Mann, Akademiker mit schönem Titel, der Name tut nichts zur Sache, war eines Tages als Zeuge bei Gericht geladen. Im Laufe der Verhandlung wurde er als „Zeuge N.“ aufgerufen. Vorerst vergeblich, worauf man es noch einmal und schließlich ein drittes Mal versuchte. Man wollte schon zum nächsten Tagesordnungspunkt weitergehen, als sich einer der Anwälte zu Wort meldete und meinte, er hätte den Zeugen aber bereits im Saal gesehen. Jetzt ergriff der Richter das Wort, rief den Zeugen auf und fragte ihn, warum er sich denn nicht gemeldet hätte. Dieser antwortete sehr selbstbewusst, als Akademiker habe er doch zumindest das Recht als „Herr“ angesprochen zu werden, was wiederum dem Richter nicht sonderlich gefiel. Jedenfalls entspann sich ein sehr reger und emotionell geführter Dialog, der darin gipfelte, dass der Richter den Zeugen zu einer Ordnungsstrafe von 500 Schilling verdonnerte. Der Zeuge marschierte nun gemessenen Schrittes zum Richtertisch, zog seine Brieftasche, nahm gemächlich einen „Tausender“ heraus, legte ihn auf den Tisch und sagte gut hörbar zum Richter: „Wissen‘s was Herr Rat? Lecken Sie mich doch am Arsch!“ Der Richter bekam urplötzlich einen dicken Hals und eine deutlich rötere Gesichtsfarbe und brüllte: „Das kostet sie noch einmal 500 Schilling!“ Worauf der Zeuge nur trocken erwiderte: „der Tausenda liegt scho do!“, sich umdrehte und ging.

info über fraisdesign
zur Startseite e-mail an fraisdesign